
Eine Jury stellte sich am Mittwoch in einer Klage gegen den Digitalkünstler Mason Rothschild auf die Seite des Luxusmodehauses Hermès International und kam zu dem Schluss, dass Rothschilds MetaBirkins NFTs keine freie künstlerische Äußerung darstellten und das Birkin-Markenzeichen von Hermès verletzten.
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Kurzinformation
Rothschild verkaufte seine 100 MetaBirkin NFTs Ende 2021 für über 1 Million US-Dollar. Die digitalen Bilder zeigten die legendären Birkin-Luxushandtaschen von Hermès, die mit buntem, karikaturartigem Fell bedeckt waren.
Der Fall stellte einen der ersten hochkarätigen Fälle dar, in dem untersucht wurde, wie NFTs durch das Recht des geistigen Eigentums betrachtet werden sollten, und könnte zukünftige NFT-bezogene Fälle bestimmen.
Die neunköpfige Jury entschied, dass Rothschilds NFTs eher Konsumgütern als Kunst ähnelten und nach dem First Amendment keine geschützte Meinungsäußerung seien.
Ein zentrales Argument in dem Fall war, ob die Verbraucher über die Herkunft der NFTs verwirrt waren, da Markengesetze Marken vor Nachahmern schützten, die von ihrem guten Willen profitieren wollten.
Während Hermès noch keine eigenen NFTs verkauft, sagten Führungskräfte in dem Fall, dass sie Pläne entwickeln, in den Raum einzudringen, und dass die MetaBirkins die Auswirkungen untergraben. Hermès wurde Schadensersatz in Höhe von insgesamt 133.000 US-Dollar für Anklagen wegen Markenverletzung, Verwässerung und Cybersquatting zugesprochen.
Rothschild nahm an Twitter die Entscheidung anzuprangern und Hermès „ein Multimilliarden-Dollar-Luxusmodehaus zu nennen, das sagt, dass es sich um Kunst und Künstler ‚kümmert‘, aber das Gefühl hat, das Recht zu haben, zu entscheiden, was Kunst IST und wer ein Künstler IST.“
„Was heute passiert ist, wird weiter passieren, wenn wir nicht weiter kämpfen“, sagte Rothschild und fügte hinzu, dass „das noch lange nicht vorbei ist“.
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Quelle: von Yahoo Finance