Berlin

Berlin – Bekanntmachung: Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung „Gritznerstraße Nord“

Pressemitteilung vom 10.02.2023

Bekanntmachung

vom 10. Januar 2023

Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung
Erhaltungsverordnung „Gritznerstraße Nord“

Ortsteil Steglitz


Karte des Sozialen Erhaltungsgebiets Gritznerstraße Nord

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Gritznerstraße Nord“ für das Gebiet zwischen Paulsenstraße, Kreuznacher Straße, Bornstraße, Lepsiusstraße und Flemmingstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Gritznerstraße Nord“ ist in der nachfolgenden Karte abgebildet (siehe Anlage – Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Kataster).

Mit der Durchführung des Beschlusses wurde das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.


Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Gritznerstraße Nord“ (Karte als PDF-Datei)

  • Soziales Erhaltungsgebiet Gritznerstraße Nord (Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf)


    PDF-Dokument (7.8 MB)


    Dokument: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Kataster

Quelle: Stadt Berlin

Siehe auch  Berlin - Bund fördert Sanierung der großen Schwimmhalle der Schilling-Schule

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