Köln

Köln – Sicher und respektvoll feiern

Von Weiberfastnacht, 16. Februar, bis zum Aschermittwoch, 22. Februar, werden in Köln zahlreiche Menschen den Höhepunkt und zugleich das Ende der fünften kölschen Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt.

Die Stadt Köln setzt ein umfassendes mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und allen anderen relevanten Akteuren abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept um, um die Feiernden zu schützen und im Bereich der Karnevals-Hotspots bestmöglich die Interessen der Anwohner*innen zu wahren. An allen Karnevalstagen wird im Rathaus ein Koordinierungsstab tagen, in dem neben der Stadt, deren Dienstleiter und der Polizei auch die Kölner Verkehrs-Betriebe, die Abfallwirtschaftsbetriebe und die jeweiligen Veranstalter vertreten sind.

Feiern ohne Glas und mit Glockenkonzert in der Altstadt

An Weiberfastnacht können die Feiernden morgens im Umfeld des Historischen Rathauses dem Geschenk lauschen, das Oberbürgermeisterin Henriette Reker dem Festkomitee Kölner Karneval anlässlich des Jubiläums 200 Jahre Kölner Karneval macht. Zwischen 9.30 und 10 Uhr ist vom Ratsturm aus rund 60 Metern Höhe ein Glockenkonzert zu hören. Katarzyna Kakao Piastowska spielt bekannte Karnevals-Hits, darunter „Viva Colonia“ und „Steh auf, mach laut“ von den Höhnern, „Schön ist das Leben“ von den Paveiern, „Am Bickendorfer Büdche“ und „Drink doch eine met“ von den Bläck Fööss sowie „Su lang mer noch am Lääve sin“ von Brings. Die Altstädter Köln als Veranstalter auf dem Alter Markt und Heumarkt verzichten währenddessen auf eine Beschallung. In der Altstadt gilt wie an Karneval seit Jahren üblich ein Glasverbot: Weiberfastnacht von 8 Uhr bis Karnevalsfreitag um 8 Uhr, Karnevalsfreitag von 15 Uhr bis Karnevalssamstag um 8 Uhr sowie Karnevalssamstag von 18 Uhr bis Karnevalssonntag um 8 Uhr.

Siehe auch  Köln - Erschließung am Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald

Zugangsbegrenzung und Glasverbot im „Kwartier Latäng“ (Bereich Zülpicher Straße)

Zum Schutz der Anwohner*innen und damit der Bereich nur so voll wird, dass Rettungseinsätze jederzeit möglich bleiben, wird die Stadt Köln das Viertel wie bereits in den vergangenen Jahren absperren. Eingänge für Feiernde befinden sich im Bereich der Unimensa und an der Roonstraße/Ecke Beethovenstraße.

Für Anwohnende, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Karteninhaber*innen von geschlossenen Gesellschaften wird es separate Eingänge geben. Anwohnende erhalten mit einem Ausweisdokument an allen Sperren Zugang. Ihnen wird aber empfohlen, den Zugang aus Richtung Unimensa zu meiden. Für Gewerbetreibende, an die die Stadt Köln Armbändchen verteilt, sind speziell ausgeschilderte Zugänge vorgesehen. Gleiches gilt für Gäste geschlossener Gesellschaften in Gastronomiebetrieben, wenn sie ihre Eintrittskarte vorlegen.

Ebenfalls aus Sicherheitsgründen gilt auch im Kwartier Latäng ein Glasverbot, das aufgrund der Erfahrungen im vergangenen Jahr zeitlich ausgeweitet wird. Flaschen oder andere Behältnisse aus Glas dürfen an Weiberfastnacht von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, Karnevalsfreitag von 15 Uhr bis Samstag um 8 Uhr sowie Samstag von 12 Uhr bis Sonntag um 8 Uhr nicht mitgebracht werden.

Rosenmontag gilt das Glasverbot von 15 Uhr bis 8 Uhr am Dienstag. Flascheninhalte können an den Sperren in Plastikbehältnisse umgefüllt werden. Nicht erlaubt ist zudem die Mitnahme von Musikboxen und sperrigen Gegenständen wie Handkarren.

Quelle: Stadt Köln

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